Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fa. display production, Juliane Weber, Käthe-Kollwitz-Str.10, 28832 Achim
1. Geltung
Lieferungen, Leistungen, Angebote an unsere Kunden (Auftraggeber) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich. Auch ein Schweigen unsererseits auf übersandte Bedingungen macht diese nicht verbindlich.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Vereinbarungen mit der der Firma display production, Juliane Weber bedürfen zu Ihrer
Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für den Grafikservice gelten
zusätzliche Bedingungen, wie sie nachfolgend aufgeführt werden.
2. Angebot
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zu Grunde
gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Ab Vertragsabschluß hält sich der Auftragnehmer 14 Tage an die vereinbarten Preise gebunden. Danach bleibt vorbehalten, für zwischenzeitlich eingetretene
Materialkosten und Lohnerhöhungen entsprechende Zuschläge zu berechnen. Die zu dem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Unterlagen sind nur dann
verbindlich, wenn diese ausdrücklich im Angebot als verbindlich bezeichnet werden. Technische Änderungen an unseren Produkten, die der Weiterentwicklung dienen, bleiben vorbehalten. Von uns
(Auftragnehmer) gefertigte Zeichnungen und andere Unterlagen stehen in unserem Eigentums- und Urheberrecht. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass dies
zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszwecks mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgt. Die Preise des Auftragnehmers enthalten nicht die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung
sowie sonstige Versandkosten.
3. - Bestellungen
Bestellungen können wir ausschließlich in schriftlicher Form akzeptieren und sind nur gültig, wenn sie von uns
bestätigt sind. Wir möchten Sie bitten, uns im Anschluss an die Prüfung eventuelle Änderungen der Liefer- bzw. Rechnungsanschrift unmittelbar mitzuteilen, da wir nach Rechnungserstellung keine
kostenfreie Änderung an der bereits gebuchten Rechnung vornehmen können.
- Druckdaten
Daten können nur zugeordnet werden wenn diese entsprechend deklariert sind. Geben Sie bitte - falls vorhanden- Ihre
Auftragsbestätigungsnummer, respektive Kundennummer sowie die Bezeichnung der Kommission (Firmenname des Bestellers) an, unter der wir auch Ihren Auftrag bearbeiten.
Falls verfügbar, senden Sie uns zu Ihren Druckdateien einen Proof oder eine Farbvorlage, da wir ansonsten keine Garantie für eine Farbverbindlichkeit übernehmen können. Sollten in Ihren Druckdaten
Sonderfarben z.B. Pantone Töne angelegt sein, informieren Sie uns bitte, da hierfür zusätzliche Anpassungen (kostenfrei) notwendig sind. Um zusätzliche Kosten für nachträgliche Anpassungen zu
vermeiden, legen Sie Ihre Daten bitte unbedingt nach den Datenblattanforderungen an, da wir nach Eingang Ihrer Grafiken ohne separaten Auftrag keine weitere Datenanpassung
vornehmen.
-Liefertermin
Es gilt – vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen von höherer Gewalt – der in unserer Auftragsbestätigung genannte
Liefertermin. Expresslieferungen sind auf Anfrage und gegen Kostenerstattung möglich.
3a. Lieferung
Den Versand übernimmt der Auftragnehmer mit der gebotenen Sorgfalt, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Wenn die Versandart vom Auftraggeber nicht vorgeschrieben ist, wird sie nach dem Ermessen des Auftragnehmers
bestimmt. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers– insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen
nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben hiervon unberührt. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter der Voraussetzung der
Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Sobald diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, steht dem Auftragnehmer jederzeit das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Der
Auftragnehmer ist ebenfalls jederzeit berechtigt, von dem Auftraggeber die Beibringung einer Sicherheit (Vorauszahlung oder Bürgschaft) zu verlangen und bis zur Stellung einer solchen Sicherheit die
Lieferung zurückzuhalten.
Versandvorschriften "muß dann und dann im Hause sein" können wir nicht anerkennen und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Fehlen für die Ausführung des Auftrags erforderliche Einzelheiten,
dann beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klärung. Kommt der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend. Sind wir selbst
unseren Lieferpflichten nicht in vollem Umfang nachgekommen, so hat der Besteller uns durch einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von 6 Tagen zu gewähren. Wenn die Nachfrist von uns verschuldet
verstreicht, ist der Besteller berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. In allen Fällen, in denen uns die
Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird (z.B. bei behördlichen Eingriffen, Feuer-, Wasser-oder sonstigen Elementarschäden, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Störungen in
der Energie-oder Rohstoffversorgung, Maschinenausfall) sind wir entsprechend teilweise oder ganz von der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen entbunden.
3b. Grafikservice
Bei denen dem Auftraggeber für Grafikarbeiten zur Verfügung gestellten Unterlagen wird vorausgesetzt, dass diese reprofähig
und in einwandfreiem Zustand sind. Soweit dies nicht mehr der Fall ist, behält sich die Auftragnehmerin vor, die Neuerstellung oder Verbesserung der Vorlagen auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen,
wobei der Auftraggeber dann die erforderlichen Kosten nach Zeit und Materialaufwand zu zahlen hat. Reinzeichnungen, Vermassungen, Farbmuster bzw. Farbangaben und Standangaben sind für den
Auftragnehmer verbindlich. Bei Umsetzung bestimmter Farbangaben nach HKS, RAL oder Pantone in fotografischer Technik garantiert der Auftragnehmer eine Farbgenauigkeit bis zu 60-70%. Exakte
Farbgenauigkeit kann nur für die Siebdrucktechnik garantiert werden, soweit ein solches Verfahren ausdrücklich vereinbart wird. Soweit der Auftragnehmer keine näheren Standangaben erhält, werden
diese vom Auftragnehmer nach gestalterischen Grundsätzen selbst bestimmt. Hieraus kann für den Auftraggeber kein Anspruch auf Mangelhaftung werden. Das gleiche gilt für die Vermassung von Negativen,
Dias und sonstigen Vorlagen. Die Herstellung von Fotopaneels erfolgt stets in höchst möglicher Detailtreue der Vorlagen. Sollten seitens des Auftraggebers in Bezug auf Farbgestaltung, Dichte,
Kontraste, besondere Eigenschaften gefordert werden, sind diese ausdrücklich schriftlich bei Auftragserteilung festzulegen. Nachträgliche Änderungen müssten vom Auftragnehmer nicht berücksichtigt
werden, wobei ggf. entstehende Zusatzkosten von dem Auftraggeber vergütet werden müssen. Autorenkorrekturen werden sämtlich nach Zeitaufwand berechnet und sind nicht in den Preisen für Fotopaneele
sowie deren Nebenkosten enthalten. Sämtliche notwendigen Nebenarbeiten wie Erstellen von Fotosatz nach Manuskript, Erstellen einer reprofähigen Vorlage sowie Nachbesserungen und Änderungen an
Reinzeichnungen, Retuschen, Freistellungen werden nach Stundenaufwand abgerechnet. Kreative, gestalterische oder konzeptionelle Leistungen wie Erstellen eines Layouts, Standskizze, Reinzeichnen usw.
werden grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet.
4. Preise und Zahlung
Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
worden sind. Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Auslieferungslager. Verpackung und Frachtkosten werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber hat auf die Preise noch die jeweils
gültige Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens werden sämtliche Forderungen des
Auftragnehmers sofort fällig.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware / Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des
Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Werden die gelieferten Waren durch den Auftraggeber zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt
die Verarbeitung für den Aufragnehmer, ohne dass diesem hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Eigentums-erwerb des Auftraggebers nach § 59 BGB ist ausgeschlossen. Wird die gelieferte Ware mit
anderen, der Auftragnehmerin nicht gehörenden Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, wird der Auftragnehmer Miteigentümer an der neuen Sache nach dem Verhältnis der von ihm gelieferten Ware und
der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Der Auftragnehmer ist zur Einziehung der an den Auftragnehmer abgetretenen Forderung berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der
Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Zugleich ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, den Schuldnern die Abtretung im
Namen des Auftraggebers bekannt zu geben. Der Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bzw. Gegenstände weder verpfänden noch Dritten zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahme bzw.
sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Auftrag-nehmer unverzüglich zu benachrichtigen und den Handlungen der Dritten zu widersprechen.
6. Eigentums-, Urheberrechts- und Kennzeichnungsrecht, Haftung für Verletzung von
Schutzrechten
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausfertigung seines Auftrages, insbesondere bei Bestellung von
Reproduktionen und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes, Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Mitteilung
zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechts oder eines
sonstigen Schutzrechtes Dritter frei und erstattet dem Auftragnehmer anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sind die gelieferten Waren
nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers erstellt worden, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher
Schutzrechte von Dritten erhoben werden. An unseren Kostenanschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen (Negative, Positive, Diapositive usw.) und anderen Unterlagen des Auftragnehmers behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Eigentumsübertrag an einem von uns gefertigten Werkstück (Original oder Vervielfältigung) wird
das Urheberrecht nicht übertragen. Wir dürfen in geeigneter Weise auf den Produkten unserer Dienstleistung auf unsere Firma hinweisen, es sei denn, dass der Auftraggeber dies aus wichtigem Grund
nicht wünscht und er hierauf bereits bei Auftragserteilung hinweist.
7. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren-Lieferteile auf den Auftraggeber über und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer ausnahmsweise die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Seitens des Auftragnehmers wird die Sendung nicht gegen Diebstahl-,
Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Auf Wunsch des Auftraggebers kann dies jedoch auf seine Kosten erfolgen. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme seiner Ware in Verzug, so geht
die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über.
8a. Haftung für Mängel der Lieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Die Rüge eventueller
Mängel hat unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Für Mängel der Lieferung, einschließlich evt. Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, haftet der Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer
Ansprüche wie folgt: - Dem Auftragnehmer steht ein Nachbesserungsrecht entsprechend § 633 BGB zu.
- Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Abtretung der Haftansprüche, die dem Auftragnehmer gegenüber dem Lieferer des Fremderzeugnisses
Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Verwendung dieses Fremderzeugnisses zur Last. Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus
Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Übergabezeitpunkt ab in 2 Jahren. Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes ohne Verschulden
des Auftragnehmers, so erlischt die Haftung ebenfalls spätestens 2 Jahre nach Gefahrenübergang.
- Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, Austauschstoffe, sofern sie nicht auf Veranlassung des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Für Geräte oder Produkte, die an unseren Waren angebracht werden, kann keine Haftung
übernommen werden. Materialbedingte unvermeidliche Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, eventuelle Mängel nachzubessern bzw. zu beseitigen. Ausnahmsweise und nur im Notfall zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Auftraggeber das
Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer die Kosten der Ersatzvornahme zu verlangen. Allerdings muss der Auftragnehmer vorher hiervon verständigt und sein
Einverständnis eingeholt werden. Für die Nachbesserung und für eventuelle Ersatzstücke beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft jedoch mindestens zum Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Dieser wird durch die Nachbesserung ausschließlich gehemmt. Durch etwaige, seitens des Auftraggebers oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung
des Auftragnehmers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungen an dem gelieferten Gegenstand, wird die Haftung und die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Dieses gilt insbesondere bei durch den
Kunden eigenmächtig auf Multimediageräte aufgespielte oder auch nur online genutzte Software gleich welcher Art.
8b. Haftung bei Grafikleistungen
Uns zur Bearbeitung übergebene Fotos, Filmvorlagen nach Reinzeichnungen und ähnliches werden nach üblicher Sorgfalt
behandelt. Bei Beschädigung, Fehlbearbeitung oder Abhandenkommen besteht für den Auftragnehmer keine über den Materialwert hinausgehende Haftung. Alle dem Auftragnehmer zur Bearbeitung übergebenen
Vorlagen sind vom Auftraggeber selbst gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl usw. zu versichern. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann die Versicherung der übergebenen Vorlagen auch durch
den Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers erfolgen.
9. Gerichtsstand
Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten, einschließlich Wechsel-und
Urkundenprozessen, ist Bremen. Durch etwaige Unwirksamkeit einzelner, einer oder mehrer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
10. Stornierung eines laufenden Auftrages:
Stornierung eines laufenden Auftrages vor Druckfreigabedatum führt zu einer Zahlungsverpflichtung von 80 % der
Auftragssumme. Bei Stornierung nach Druckfreigabedatum liegt die Zahlungs-verpflichtung bei 100 % der Auftragssumme.
11.Salvatoriche Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
display production, Juliane Weber, Stand 01.01.2019